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   BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02   

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https://dejure.org/2003,17297
BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02 (https://dejure.org/2003,17297)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 3 B 115.02 (https://dejure.org/2003,17297)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 3 B 115.02 (https://dejure.org/2003,17297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann "bezeichnet" (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 11.12.2007 - 3 B 61.07

    Vorliegen eines rehabilitierungsfähigen Eingriffs in die Berufsausübung bei

    Dabei bedeutet "Darlegen" schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 11.12.2007 - 3 B 62.07

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung bei Abhängigkeit der Ausreise aus der DDR

    Dabei bedeutet "Darlegen" schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch mehr als lediglich einen allgemeinen Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr soviel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, 91 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 61.04

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer

    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 3 B 107.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 70.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aufgabe der militärischen Nutzung

    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 69.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Aufgabe der militärischen Nutzung

    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 72.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine Zulassung

    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 71.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der

    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 20.10.2004 - 3 B 37.04

    Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die

    BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04

    Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines enteigneten

    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 16.03.2005 - 3 B 134.04

    Voraussetzungen für das Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 65.04

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen

  • BVerwG, 26.10.2004 - 3 B 79.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

  • BVerwG, 13.05.2004 - 3 B 135.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 129.03

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen der

  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 75.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Voraussetzungen der

  • BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen der Voraussetzungen für

  • BVerwG, 12.05.2004 - 3 B 126.03

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung eines Rechtsstreits - Begründung der

  • BVerwG, 30.04.2004 - 3 B 127.03

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen der

  • BVerwG, 12.05.2004 - 3 B 128.03

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Folgen der

  • BVerwG, 26.11.2003 - 3 B 75.03

    Prinzipieller Unterschied zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 B 48.03

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

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